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04.04.2007

von B°

Qualität und Sicherheit
Verbraucherinformationsgesetz: "Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen an der Ladentür stehen"
Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen an der Ladentür stehen
Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen an der Ladentür stehen

Als "verpasste Chance, wesentliche Schwächen zu korrigieren", hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die heute vom Kabinett verabschiedete Neuauflage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) bezeichnet. Um ein wirklich effektives Instrument für mehr Qualität und Sicherheit für alle Produkte und Dienstleistungen auf den Weg zu bringen, hätte mehr herauskommen müssen, als bloße Kosmetik, damit der Bundespräsident unterschreiben kann. "In dieser Form wird es auch Gammelfleisch nicht verhindern", so Patrick von Braunmühl, Stellvertretender Vorstand des vzbv. Der vzbv forderte den Bundestag auf, den Gesetzentwurf nachzubessern.

Ohne Nachbesserungen ist zu befürchten, dass das neue Gesetz lediglich ein Papiertiger wird und dem hohen Anspruch einer wirklichen Verbesserung gegenüber dem Status Quo nicht gerecht wird.

Der vzbv kritisiert insbesondere, dass sich der Geltungsbereich des Gesetzes nur auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (umfasst Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegendstände wie etwa Spielzeug, Kosemtika, Kleidung, Waschmittel) erstreckt. Ferner fehlt ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen. Ohne einen solchen Anspruch bleiben unzählige Informationen zwangsläufig verborgen, da sie den Behörden nicht vorliegen.

Zwar sind die Behörden in Zukunft dazu verpflichtet, von sich aus Namen von Unternehmen zu nennen. Voraussetzung ist jedoch, dass das öffentliche Informationsinteresse die Belange der Betroffenen übersteigt. Was dies für Belange sein können und wer die Abwägung trifft, bleibt unklar. Auch die neuen Auskunftsrechte der Verbraucher könnten ins Leere laufen, wenn etwa die Bearbeitungsgebühren zu hoch ausfallen oder Behörden Auskünfte mit Verweis auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verweigern.

Zudem könnte auch der Auskunftsanspruch über die Behördentätigkeit zum stumpfen Schwert werden. Zwar ist im Gesetz das Recht verankert, dass Verbraucher bei einer Behörde nachfragen können, ob und wann ein Betrieb kontrolliert wurde. Dies würde die Behörden auf Trab bringen, Vollzugsdefizite und Geheimniskrämerei abbauen und eine effektive Kontrolle belohnen. Aber auch hier könnte der Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse diese positiven Auswirkungen zunichte machen.

Der vzbv hatte im Gesetzgebungsverfahren des Vorjahres immerhin die Klarstellung im Gesetz erreichen können, dass bei Rechtsverstößen Informationspflichten nicht durch den Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgehebelt werden können.

Kontrollergebnisse an der Ladentür: "Maßstab für echte Verbraucherinformation"

Der vzbv forderte, dass Verbraucher künftig schon an der Ladentür die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung erfahren. "Dies ist für uns der Maßstab für echte Verbraucherinformation," sagte vzbv-Vize von Braunmühl. "EU-Nachbar Dänemark etwa beweist seit langem, dass dies funktioniert."

Immerhin: Die gesetzliche Legitimation dazu haben deutsche Behörden jetzt. Mit dem neuen Gesetz können Behörden entsprechende Listen auch unabhängig von einer Anfrage veröffentlichen. "Erst wenn die Konsumenten an der Ladentheke mit den notwendigen Informationen versorgt werden, wird man vom mündigen Verbraucher und seiner Verantwortung sprechen können."

Der vzbv kündigte an zu testen, was das neue Gesetz hergibt.




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