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Versicherungsschutz
Die Stiftung Warentest informiert: Versicherungsschutz für Volljährige.Wann eigener Versicherungsschutz notwendig ist
Endlich 18. Endlich unabhängig. Aber wer auf eigenen Füßen steht, braucht auch seinen eigenen Versicherungsschutz. Immer? Finanztest zeigt in der aktuellen Februar-Ausgabe, unter welchen Voraussetzungen Volljährige noch in welcher Versicherung bei den Eltern mitversichert sind.
Eine Krankenversicherung ist für alle Pflicht. Bis zum 25. Lebensjahr können junge Menschen bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge mitversichert sein. Allerdings nur, wenn sie erstens in der Ausbildung sind und zweitens nicht mehr als 375 Euro monatliches Einkommen haben. Trifft ein Merkmal nicht zu, ist eine eigene Versicherung notwendig.
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, muss in jedem Fall prüfen, ob er dafür eine eigene Auslandsreise-Krankenversicherung benötigt. Denn der Schutz über die elterliche Police gilt teilweise nur bis zum Ende des 16. Lebensjahrs und bei kurzen Auslandsreisen.
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar freiwillig, aber absolut notwendig. Denn jeder haftet für Schäden anderer, die er zu verantworten hat, mit seinem Einkommen und Vermögen. Wer ledig und noch in der ersten Ausbildung ist, ist im Familientarif der Eltern mitversichert - und das sogar unabhängig vom Wohnort. Wichtig zu wissen vor allem für Studenten, die nicht am Heimatort studieren. Ein guter Familientarif bietet auch bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr Schutz.
Der ausführliche Artikel ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet veröffentlicht.
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